Montag, 15. November 2010

Eine kurze Geschichte der verbotenen Bücher - Index Librorum Prohibitorum

Heute begehen wir den 44. Jahrestag der offiziellen Aufhebung des Index Librorum Prohibitorum, des Verzeichnisses der verbotenen Bücher der katholischen Kirche, der gut 500 Jahre lang bestanden hat. Jedem Katholiken wurde unter Androhung der Exkommunikation verboten, eines der im Index verzeichneten Bücher zu lesen, zu besitzen oder zu verbreiten. Das gedruckte Wort darf damit wohl als eine der schärfsten Waffe im Kampf gegen Unterdrückung, Ungerechtigkeit und Dogma angesehen werden.

Kaum dass der Buchdruck und Gutenbergs Druckerpresse ab ca. 1440 für eine erste massenhafte Verbreitung neuer Ideen sorgte, entstand die Furcht, dass unliebsame bzw. "gefährliche" Gedanken allzuweite Verbreitung und Popularität gewinnen könnten. So führte der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Berthold von Henneberg (1441–1504) als erster deutscher Fürst mit seinem Edikt vom 22. März 1485 für alle ”aus dem Griechischen, Lateinischen oder einer anderen Sprache“ ins Deutsche übersetzten Bücher die Zensur ein mit dem Ziel, zu verhindern, dass bestimmte Kenntnisse und nur unter Gelehrten diskutierte Meinungen populär werden könnten:
”... gewisse Menschen, verführt durch die Gier nach eitlem Geld und Ruhm“ könnten ”diese Kunst missbrauchen.“
Zudem forderte der Bischof 1485 den Frankfurter Stadtrat auf, alle auf der Frühjahrsmesse ausgestellten, gedruckten Bücher auf ihren Inhalt zu prüfen und in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Behörden gegebenenfalls zu verbieten. Zu diesem Zweck gründete das Kurfürstentum Mainz und die Freie Reichstadt Frankfurt 1486 gemeinsam die erste weltliche Zensurbehörde.

Aus der Erkenntnis von Staat und Kirche heraus, dass durch den Buchdruck unliebsame oder gefährlich erscheinende Ideen schnell und weit verbreitet werden könnten, wurde die Zensur bald schon etwas alltägliches. Ebenso wurde eine Übersetzung der Bibel vom Lateinischen in die Volkssprache unterdrückt, da -- so Henneberg -- ”die Ordnung der heiligen Messe“ durch die Übersetzung ins Deutsche ”geschändet“ würde.

Papst Leo X.(1475–1521) bestärkte 1515 dieses Verbot, da er eine wild wuchernde Verbreitung von ”Glaubensirrtümern“ befürchtete. Würde auf einmal jeder die Bibel zu lesen verstehen, werde diese entweiht und die alleinige Vormachtstellung des Klerus zur Auslegung der heiligen Schrift gefährdet.

Sowohl die Präventivzensur, die eine eingehende Prüfung der Schriftstücke bereits vor der Drucklegung durch die Zensurbehörde vorsah, als auch Repressivzensur, die sich auf bereits veröffentlichte Werke konzentrierte und deren weitere Verbreitung per Verbot oder Beschlagnahmung untersagte, wurden sogar durch päpstliche Bullen bereits durch Papst Innozenz VIII. (1432–1492) und Papst Alexander VI. (1430–1503) institutionalisiert. Zu diesem Zweck musste jedes von der katholischen Kirche genehmigte Buch mit einer Imprimatur (=[lat.] es darf gedruckt werden) der kirchlichen Behörden versehen sein. Zuwiderhandlungen wurden mit drakonischen Strafen – Exkommunikation und sehr hohen Bußgeldern, sowie Berufsverbot – bedroht.

1559 erschien erstmals der berühmte Index librorum prohibitorum, die schwarze Liste verbotener Bücher, der tatsächlich noch bis in das Jahr 1966 existierte, bis er von Papst Paul VI. (1897–1978) am heutigen Tage vor 44 Jahren offiziell aufgehoben wurde (mit Wirkum zum 29. April 1967). Zu den gefährlichen Büchern zählten unter anderem Liebesromane von Honore de Balzac und Alexandre Dumas, philosophische Werke Réné Descartes, die berühmte Encyclopédie der Aufklärung von Diderot und d'Alembert, aber auch Werke von Galileo Galilei, Heinrich Heine, Immanuel Kant oder Jean Paul Sartre. Einer der Gründe für seine Abschaffung war unter anderem, dass sich die katholische Kirche Mitte des letzten Jahrhunderts einer derartigen Flut von Neuerscheinungen ausgesetzt sah, dass eine umfassende, gründliche und zeitnahe Beurteilung derselben nicht mehr im Bereich des Machbaren lag -- abgesehen davon, dass die Fortführung des Indexes in Verbindung mit dem zugehörigen Strafkatalog als nicht mehr zeitgemäß erschien.

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